Sanierungsbeschlüsse in Wohnungseigentümergemeinschaften sind anspruchsvoll: mehrere Eigentümer, unterschiedliche Interessen, viele Fragen. Bei der Inhouse-Rohrsanierung kommt ein zusätzlicher Faktor hinzu — die baurechtliche Absicherung des gewählten Verfahrens.
Mit der DIBt-Zulassung Z-42.3-565 für das ElastoFlake-Sprühschleuderverfahren haben Hausverwaltungen ein bauaufsichtlich geprütes Verfahren zur Hand — saniert wird im laufenden Betrieb, ohne Aufstemmen und ohne Eingriff in die Bausubstanz.
Das WEG-Gesetz (§ 19 Abs. 2 Nr. 1) verpflichtet Hausverwaltungen zur ordnungsgemäßen Verwaltung. Bei Sanierungsbeschlüssen heißt das: Das gewählte Verfahren muss dem Stand der Technik entsprechen und baurechtlich anerkannt sein. Die DIBt-Zulassung Z-42.3-565 erfüllt diese Anforderung verbindlich für das ElastoFlake-Verfahren.
Die ElastoFlake-Sanierung erfolgt strangweise: Abhängig von der Teamstärke vor Ort können mehrere Stränge parallel saniert werden. Dabei stellen wir sicher, dass den Bewohnern – sofern technisch möglich – stets mindestens ein Fallstrang in Betrieb bleibt. Eigentümer und Mieter müssen ihre Wohnungen nicht räumen — eine Komplett-Räumung des Hauses entfällt.
Ein reiner Fallstrang von etwa 10 Metern wird in 1–2 Tagen saniert. Pro Wohneinheit liegt der Aufwand bei 0,5 Tagen (nur Übergang zum Fallstrang) bis 1–3 Tagen (vollständige Sanierung), je nach Zugänglichkeit und Umfang. Alle Einheiten an einem Strang müssen für die Dauer der Strang-Sanierung gesperrt sein.
Ein Bauzeitenplan erlaubt die Sanierung über mehrere Wochen, ohne dass das Gebäude oder einzelne Wohnungen langfristig unbenutzbar werden. Die Hausverwaltung kann die Bauabschnitte mit dem Engels-Projektteam abstimmen — abgestimmt auf den Belegungsplan und besondere Bewohner-Bedürfnisse.
Beim ElastoFlake-Sprayverfahren wird nicht in die Bausubstanz eingegriffen. Wände, Decken und Brandschutzdurchführungen bleiben unverändert. Der bestehende baurechtliche Bestandsschutz bleibt erhalten, ein neues Brandschutzgutachten ist nicht erforderlich. Bei einem konventionellen Rohrtausch mit Wand- oder Deckenöffnungen können Brandschutzmaßnahmen an den Durchführungen notwendig werden — Engels koordiniert diese als Generalunternehmer mit.
Ausführliche Darstellung der Brandschutz-Konsequenzen bei Sanierung und Rohrtausch: Brandschutz bei der Rohrsanierung.
Wir nehmen den Bestand auf, führen die Kamerabefahrung durch und stimmen den Bauzeitenplan mit Ihnen ab.