★ DIBT-ZUGELASSENES VERFAHREN

Was Brandschutz bei der Rohrsanierung bedeutet

Wenn Abwasserleitungen in Bestandsgebäuden saniert werden, ist Brandschutz mehr als ein Nebenthema: Wände, Decken und Brandschutzdurchführungen sind Teil eines geprüften Bestands — und jeder Eingriff in diese Bausubstanz wirft Fragen zum Bestandsschutz auf.

Die ElastoFlake-Rohrsanierung mit DIBt-Zulassung Z-42.3-565 setzt genau hier an: Sie saniert defekte Abwasserrohre von innen — ohne Aufstemmen, ohne Eingriff in die Bausubstanz, ohne neues Brandschutzgutachten. Diese Seite erklärt, was die Zulassung in Sachen Brandschutz konkret bestätigt und warum das für Hausverwaltungen und Sachverständige relevant ist.

DIBT-ZULASSUNG

Brandschutz als geprüfter Aspekt der Zulassung Z-42.3-565

Drei geprüfte Aspekte der Zulassung

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-42.3-565 des Deutschen Instituts für Bautechnik bestätigt drei geprüfte Aspekte für das ElastoFlake-Sprühschleuderverfahren in Gebäuden:

  • Standsicherheit — die Beschichtung trägt zu den statischen Anforderungen der Rohrleitung bei.
  • Brandschutz — Anforderungen für Abwasserleitungen in Gebäuden geprüft (Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1 / Klasse E nach DIN EN 13501-1).
  • Gebrauchstauglichkeit — chemische Beständigkeit, mechanische Belastbarkeit und Langzeithaltbarkeit nachgewiesen.

Was die Baustoffklasse konkret bedeutet

Die Klassifizierung B2 nach DIN 4102-1 weist die ElastoFlake-Beschichtung als normal entflammbar aus. Nach der europäischen Norm DIN EN 13501-1 entspricht das der Klasse E. Diese Werte sind Teil der Zulassung und werden durch unabhängige Prüfberichte unterlegt.

BESTANDSSCHUTZ

Brandschutz-Bestandsschutz beim Sprühschleuderverfahren

Kein Eingriff in die Bausubstanz

Beim ElastoFlake-Sprühschleuderverfahren wird die Beschichtung von innen in das bestehende Abwasserrohr eingebracht. Wände, Decken und Brandschutzdurchführungen bleiben unverändert. Es wird nichts aufgestemmt, nichts geöffnet, nichts in der bauphysikalischen Schutzhülle des Gebäudes verändert.

Bestandsschutz

Daraus folgt eine baurechtlich klare Konsequenz: Der bestehende baurechtliche Bestandsschutz bleibt erhalten. Ein neues Brandschutzgutachten ist nicht erforderlich. Vorhandene F30/F60/F90-Wand- und Deckenklassifizierungen und die Brandschutzdurchführungen bleiben in ihrer geprüften Form bestehen.

Warum das für Bestandsgebäude wichtig ist

Brandschutzgutachten und Brandschutzkonzepte für Bestandsgebäude basieren auf den Bauteilen, die zum Zeitpunkt der Genehmigung vorhanden waren. Ein Eingriff in brandschutzklassifizierte Bauteile oder bestehende Brandschutzdurchführungen kann die Frage auslösen, ob der Brandschutz fachgerecht wiederhergestellt werden muss. Bei reinen Sanierungsverfahren ohne Eingriff in die Bausubstanz fällt diese Frage nicht an.

Hinweis Brandschutz

Im Regelfall ist beim ElastoFlake-Sprühschleuderverfahren kein neues Brandschutzgutachten erforderlich, da nicht in die Bausubstanz eingegriffen wird. In Einzelfällen können vereinzelte Bauteilöffnungen für eine Rohrsanierung notwendig werden — wo dabei in einen vorhandenen Brandschutz eingegriffen wird, wird dieser anschließend fachgerecht wiederhergestellt.

ROHRTAUSCH

Was sich beim konventionellen Rohrtausch ändert

Wann Wand- und Deckenöffnungen entstehen

Beim konventionellen Rohrtausch werden defekte Abwasserrohre ausgebaut und durch neue ersetzt. Dafür müssen in der Regel Wände, Decken oder Schächte geöffnet werden — Verkleidungen und Trockenbau sind betroffen. Ein Brandschutz muss nur dann erneuert werden, wenn durch die Arbeiten in einen bereits vorhandenen Brandschutz eingegriffen wird. In diesem Fall wird der ursprüngliche Brandschutz anschließend fachgerecht wiederhergestellt.

Welche Brandschutzmaßnahmen erforderlich werden können

Sobald Bauteilöffnungen in F-klassifizierten Wänden oder Decken entstehen, müssen Brandschutzmaßnahmen an den Durchführungen nachgewiesen werden:

  • Brandschutzmanschetten an Rohrdurchführungen durch F-Wände und F-Decken
  • Brandschutzschotts an Schacht-Durchführungen
  • Bei größeren Eingriffen: aktualisierter Brandschutznachweis durch Sachverständige

Engels als Generalunternehmer für beide Verfahren

Engels Rohrsanierungen führt beide Verfahren aus — die ElastoFlake-Sanierung sowie den konventionellen Rohrtausch — und übernimmt im Tausch-Fall die Koordination aller notwendigen Gewerke einschließlich der Brandschutzmaßnahmen an den Durchführungen. Welches Verfahren für die konkrete Situation sinnvoll ist, entscheidet sich nach der Kamerabefahrung und der individuellen Schadensbild-Bewertung.

HÄUFIGE FRAGEN

Brandschutz bei der Rohrsanierung — häufige Fragen

Warum ist beim ElastoFlake-Sprayverfahren kein neues Brandschutzgutachten nötig?
Weil nicht in die Bausubstanz eingegriffen wird. Die Beschichtung wird von innen in das bestehende Abwasserrohr eingebracht; Wände, Decken und Brandschutzdurchführungen bleiben unverändert. Der baurechtliche Bestandsschutz bleibt erhalten, eine Aktualisierung des Brandschutzkonzepts ist deshalb nicht erforderlich. Bei einem konventionellen Rohrtausch mit Wand- oder Deckenöffnungen können dagegen Brandschutzmaßnahmen an den Durchführungen notwendig werden.
Welche Baustoffklasse hat die ElastoFlake-Beschichtung?
Die Beschichtung ist nach DIN 4102-1 als Baustoffklasse B2 (normal entflammbar) klassifiziert; nach DIN EN 13501-1 entspricht das der Klasse E. Diese Werte sind Bestandteil der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-42.3-565 des DIBt und durch unabhängige Prüfberichte unterlegt.
Was ändert sich brandschutztechnisch beim konventionellen Rohrtausch?
Beim Rohrtausch müssen in der Regel Wände oder Decken geöffnet werden. Sobald in F-klassifizierten Bauteilen Öffnungen entstehen, sind Brandschutzmaßnahmen an den Durchführungen nachzuweisen — typischerweise Brandschutzmanschetten, Brandschutzschotts und die Wiederherstellung der ursprünglichen F-Klassifizierung. Engels koordiniert diese Maßnahmen als Generalunternehmer mit.
Wo kann die Zulassungsurkunde Z-42.3-565 mit den Brandschutzwerten eingesehen werden?
Die DIBt-Zulassung Z-42.3-565 ist öffentlich einsehbar auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Bautechnik. Auf Anfrage versendet Engels Rohrsanierungen die vollständige Zulassungsurkunde zusätzlich direkt als PDF — Anforderung über das Kontaktformular oder per E-Mail an rohrsanierungen@engels-gruppe.de unter Angabe des Projektkontextes.
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