Wenn Abwasserleitungen in Bestandsgebäuden saniert werden, ist Brandschutz mehr als ein Nebenthema: Wände, Decken und Brandschutzdurchführungen sind Teil eines geprüften Bestands — und jeder Eingriff in diese Bausubstanz wirft Fragen zum Bestandsschutz auf.
Die ElastoFlake-Rohrsanierung mit DIBt-Zulassung Z-42.3-565 setzt genau hier an: Sie saniert defekte Abwasserrohre von innen — ohne Aufstemmen, ohne Eingriff in die Bausubstanz, ohne neues Brandschutzgutachten. Diese Seite erklärt, was die Zulassung in Sachen Brandschutz konkret bestätigt und warum das für Hausverwaltungen und Sachverständige relevant ist.
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-42.3-565 des Deutschen Instituts für Bautechnik bestätigt drei geprüfte Aspekte für das ElastoFlake-Sprühschleuderverfahren in Gebäuden:
Die Klassifizierung B2 nach DIN 4102-1 weist die ElastoFlake-Beschichtung als normal entflammbar aus. Nach der europäischen Norm DIN EN 13501-1 entspricht das der Klasse E. Diese Werte sind Teil der Zulassung und werden durch unabhängige Prüfberichte unterlegt.
Beim ElastoFlake-Sprühschleuderverfahren wird die Beschichtung von innen in das bestehende Abwasserrohr eingebracht. Wände, Decken und Brandschutzdurchführungen bleiben unverändert. Es wird nichts aufgestemmt, nichts geöffnet, nichts in der bauphysikalischen Schutzhülle des Gebäudes verändert.
Daraus folgt eine baurechtlich klare Konsequenz: Der bestehende baurechtliche Bestandsschutz bleibt erhalten. Ein neues Brandschutzgutachten ist nicht erforderlich. Vorhandene F30/F60/F90-Wand- und Deckenklassifizierungen und die Brandschutzdurchführungen bleiben in ihrer geprüften Form bestehen.
Brandschutzgutachten und Brandschutzkonzepte für Bestandsgebäude basieren auf den Bauteilen, die zum Zeitpunkt der Genehmigung vorhanden waren. Ein Eingriff in brandschutzklassifizierte Bauteile oder bestehende Brandschutzdurchführungen kann die Frage auslösen, ob der Brandschutz fachgerecht wiederhergestellt werden muss. Bei reinen Sanierungsverfahren ohne Eingriff in die Bausubstanz fällt diese Frage nicht an.
Im Regelfall ist beim ElastoFlake-Sprühschleuderverfahren kein neues Brandschutzgutachten erforderlich, da nicht in die Bausubstanz eingegriffen wird. In Einzelfällen können vereinzelte Bauteilöffnungen für eine Rohrsanierung notwendig werden — wo dabei in einen vorhandenen Brandschutz eingegriffen wird, wird dieser anschließend fachgerecht wiederhergestellt.
Beim konventionellen Rohrtausch werden defekte Abwasserrohre ausgebaut und durch neue ersetzt. Dafür müssen in der Regel Wände, Decken oder Schächte geöffnet werden — Verkleidungen und Trockenbau sind betroffen. Ein Brandschutz muss nur dann erneuert werden, wenn durch die Arbeiten in einen bereits vorhandenen Brandschutz eingegriffen wird. In diesem Fall wird der ursprüngliche Brandschutz anschließend fachgerecht wiederhergestellt.
Sobald Bauteilöffnungen in F-klassifizierten Wänden oder Decken entstehen, müssen Brandschutzmaßnahmen an den Durchführungen nachgewiesen werden:
Engels Rohrsanierungen führt beide Verfahren aus — die ElastoFlake-Sanierung sowie den konventionellen Rohrtausch — und übernimmt im Tausch-Fall die Koordination aller notwendigen Gewerke einschließlich der Brandschutzmaßnahmen an den Durchführungen. Welches Verfahren für die konkrete Situation sinnvoll ist, entscheidet sich nach der Kamerabefahrung und der individuellen Schadensbild-Bewertung.
Wir prüfen Ihre Leitungen vor Ort und ordnen ein, welches Verfahren für Ihre Situation sinnvoll ist — inklusive Kamerabefahrung und individueller Schadensbild-Bewertung.