Die Zulassung Z-42.3-565 ist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für das ElastoFlake-Verfahren zur grabenlosen Rohrinnensanierung. Sie bescheinigt verbindlich Standsicherheit, Brandschutz und Gebrauchstauglichkeit für Abwasserleitungen in Gebäuden — und legt Beschichtungsmaterial, Auftragsverfahren, Schichtdicken und Nachweispflichten fest.
Das DIBt ist eine gemeinsame Einrichtung des Bundes und der Länder mit Sitz in Berlin. Es erteilt für Bauprodukte und Bauarten, für die keine technischen Baubestimmungen bestehen, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen.
Die Zulassungsnummer Z-42.3-565 verweist auf die Zulassung für Verfahren zur Innensanierung von Abwasserleitungen in Gebäuden. Konkret zugelassen ist das ElastoFlake-Verfahren in der in der Zulassung beschriebenen Ausführungsform. Der aktuelle Bescheid ist gültig vom 04.07.2024 bis 04.07.2029.
Die Beschichtung trägt zu den statischen Anforderungen der Rohrleitung bei.
Die Anforderungen für Abwasserleitungen in Gebäuden sind geprüft (Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1 / Klasse E nach DIN EN 13501-1).
Chemische Beständigkeit, mechanische Belastbarkeit und Langzeithaltbarkeit sind nachgewiesen.
Beim ElastoFlake-Sprayverfahren wird nicht in die Bausubstanz eingegriffen. Wände, Decken und Brandschutzdurchführungen bleiben unverändert. Daraus folgt: Der bestehende baurechtliche Bestandsschutz bleibt erhalten, ein neues Brandschutzgutachten ist nicht erforderlich. Werden im Rahmen eines konventionellen Rohrtauschs jedoch Wände oder Decken geöffnet, können Brandschutzmaßnahmen an den Durchführungen notwendig werden.
Zugelassen ist das Sprühschleuderverfahren mit zweikomponentiger Polyurethan-Beschichtung. Die Beschichtung wird über eine rotierende Düse oder eine Bürste in das Rohr eingebracht; sowohl das Sprüh-/Schleuder-Verfahren als auch das Bürst-Verfahren sind in der Zulassung enthalten. Je nach Rohrdurchmesser sind unterschiedlich viele Beschichtungsvorgänge erforderlich; zwischen den Vorgängen liegt eine Trocknungszeit von einer Minute.
Die Zulassung Z-42.3-565 deckt Innensanierungen von Abwasser-, Schmutzwasser- und Regenfallleitungen innerhalb der Gebäudestruktur ab (nach DIN 1986-100). Häufigste Anwendung: Innensanierung in Mehrfamilienhäusern, Hotels, Krankenhäusern, Schulen und Gewerbeimmobilien — alle im laufenden Betrieb durchführbar. Erdverlegte Leitungen und Grundleitungen sind nicht Gegenstand dieser Zulassung — dafür wendet Engels das Liner-Verfahren (Z-42.3-575) an.
Die Zulassung erfasst Schäden bis zu Abmessungen von 10 mm — Fehlstellen, Radial- und Längsrisse, Korrosion, mechanischen Verschleiß, Undichtigkeiten und Kombinationen davon. Bei größeren Schäden, vollständig kollabierten Rohrabschnitten oder fehlender Tragfähigkeit des Restrohrs ist ein konventioneller Rohrtausch erforderlich.
Die DIBt-Zulassung wird regelmäßig als Eignungs- oder Leistungsmerkmal verlangt. Die Zulassungsnummer Z-42.3-565 kann direkt in Leistungsverzeichnisse als Mindestanforderung übernommen werden.
Bei Sanierungsbeschlüssen in WEG ist die Zulassung ein zentrales Argument für die ordnungsgemäße Verwaltung. Sie reduziert Anfechtungsrisiken und Haftungsrisiko der Hausverwaltung.
Für die Akzeptanz durch Gebäudeversicherer und gerichtlich bestellte Sachverständige ist die DIBt-Zulassung in der Regel die ausschlaggebende Referenz.
der ausführenden Mitarbeiter
mit HD-Kamerabefahrung, Hochdruckspülung und mechanischen Schiebegeräten
mit dokumentiertem Auftragsablauf
nach Aushärtung und abschließende Kamerabefahrung
Bewohner, Mitarbeiter, Patienten oder Schüler bleiben im Gebäude
Salzkotten-Verlar, Kronach, Berlin
Engels Rohrsanierungen stellt die vollständige DIBt-Zulassung Z-42.3-565 als PDF zur Verfügung — direkt zur Übernahme in WEG-Beschlüsse, Leistungsverzeichnisse oder Versicherungsunterlagen.